§ 1 Anzeigenvertrag und Geltungsbereich
(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
von Werbe.- und insbesondere von Stellenanzeigen einer oder mehrerer
Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstigen Auftraggebers auf den
Internet-Seiten www.mamas.de zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von
unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluß
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen
oder
b.) wir die Stellenanzeige im Internet veröffentlichen
§ 3 Ablehnungsbefugnis
(1) mamas GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge
wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht
zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der
Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder
gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung
für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte
gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten
Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers
aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen
Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch
des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und
rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein
der Auftraggeber die Verantwortung. Mamas GmbH ist nicht verpflichtet,
die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin
zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet mamas
GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner
Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen mamas
GmbH erwachsen könnten.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte
Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren
Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, daß er zur Erteilung
der Genehmigung berechtigt ist.
(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten
Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.
Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für
die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten
und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder
der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von
uns veröffentlichte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst
bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich
des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber
hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige
in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit
der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen.
Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige
Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung
im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
(4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder
usw.) unterliegen dem Copyright der mamas GmbH. Ausgenommen hiervon
sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung
- einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst
bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen
wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns,
sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen
Agentur.
§ 5 Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem
Auftraggeber schriftlich oder per e-mail vereinbarten Zeitpunkt.
Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt
die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluß
des Anzeigenvertrages.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige
Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis
spätestens drei Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsbeginn
zu erfolgen. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch
den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes
entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein
durch uns nicht zu vertreten.
§ 6 Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an die mamas GmbH für seine
Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede
die sich aus unserer im Internet online über die Domain "mamas.de"
abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist
die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers
von uns im Internet veröffentlicht wird.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung
der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung
ist ohne Abzüge 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig
und zahlbar.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage
sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt
diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt,
uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung
der Stellenanzeige auf den Internet-Seiten von mamas.de. Der Auftraggeber
hat auf die dortige Veröffentlichung während der Vertragslaufzeit
einen Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf
Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von
uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder
durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei
um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für
welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen
Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, daß er die
Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich
durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden,
daß stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden,
welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber
darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen Stand
der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, daß
die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen
auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit
Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht
werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und
rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein
Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns
der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen
Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten
Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus
gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 8 Änderung des Anzeigentextes
(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers
Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des
Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen,
sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen
sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige
betreffen, so daß im Falle der Änderung nicht mehr die
ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken
sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben,
so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen
Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte
Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine
entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung
des Auftraggebers uns zugegangen ist.
§ 9 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere
nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch:
- die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
-hardware (z.B. Browser) oder
- Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem
Online-Dienst oder
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern.
(Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider
und Online-Dienste.
(3) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige,
jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt
wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern
wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt
in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist
der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung)
zu verlangen.
§ 10 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber
die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung
zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.
Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt
bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten
Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber
die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als
mangelfrei genehmigt.
§ 11 Haftung
(1) Eine Haftung von mamas GmbH sowie deren Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung
besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung
der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß
gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter
Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden
(Preis der Stellenanzeige) begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für
grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen,
die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind,
auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise
in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht
beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 12 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1) Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen
zur Anzeigenerstellung sind von mamas GmbH nur auf besondere schriftliche
Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages
die geschaltete Anzeige aufzubewahren oder anderweitig zu archivieren.
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